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INFORMATIK
UND ARBEITSWELT
MIT INFORMATIK
DIE ARBEITSWELT GESTALTEN
Vorschläge zu einer
konsumorientierten
Reform der Einkommens- und Gewinnbesteuerung
Wir schlagen vor, die ungeordnet
gewachsene Vielfalt der direkten Steuern durch ein Steuer - System
(!!) abzulösen, das durch seine Konsumorientierung der Funktionsweise
einer Marktwirtschaft bestmöglichst angepaßt ist. Steuern sollen
Staatseinnahmen liefern, aber ansonsten den marktwirtschaftlichen Mechanismus
unberührt lassen.
Die heutigen vielfältigen Möglichkeiten einer Steuergestaltung
sind ein untrügliches Indiz dafür, daß unsere direkten
Steuern krank sind. Die stärksten Symptome für die bestehenden
Defizite liegen im Bereich der Unternehmens- und Kapitaleinkommensbesteuerung
vor, während die Besteuerung der Arbeitseinkommen weitgehend intakt
und systemkonform ist.
Die Konsequenzen des gegenwärtigen Steuerchaos sind in der Tat besorgniserregend:
- Deutschland verliert
Kapital und Arbeitsplätze.
- Das bisherige Versorgungsniveau
der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht aufrecht zu erhalten.
In Hinblick darauf ist das Niveau der privaten Altersvorsorge derzeit
zu gering.
- Das Steuersystem löst
sich auf. Die Politik der beliebigen Verteilung von Vergünstigungen
hat zu einem dramatischen Verlust an Transparenz und Bürgerakzeptanz
geführt.
Politik und Öffentlichkeit
haben auf diese bedrohliche Entwicklung bisher überwiegend mit Forderungen
nach Abschaffung undifferenzierter Vergünstigungen sowie Steuertarifsenkungen
reagiert. Völlig im Hintergrund steht derzeit die für die Ausgestaltung
eines Steuersystems viel wichtigere Frage, wie das Einkommen und der Gewinn
ermittelt werden sollen, auf die der Steuertarif dann anzuwenden ist.
Ohne ein steuersystematisches Leitbild kann auch nicht geprüft werden,
was eine streichfähige Vergünstigung oder ein Teilschritt zu
einem Steuersystem der Zukunft ist. Eine Diskussion über steuerliche
Sondertatbestände wie auch Steuertarife ohne Kenntnis darüber,
welche Einkommen bzw. Gewinne in einer Marktwirtschaft überhaupt
steuerbar sind, ist also vollkommenen unsinnig.
Zur Lösung der drei genannten Probleme bedarf es einer grundlegenden
Reform der Einkommens- und Gewinnermittlung. Diese muß sicherstellen,
daß
- die bisherige Behinderung
von Sparen und Investieren verschwindet,
- das bestehende Durcheinander
bei der Besteuerung der verschiedenen Formen der Altersvorsorge durch
ein geordnetes System ersetzt wird,
- keine Sondervergünstigungen
mehr eingeräumt werden müssen, um die systematische Behinderung
des Sparens und Investierens durch willkürliche Lenkungsnormen
punktuell und zufällig abzumildern.
Welche systematischen Reformen
der Einkommens- und Gewinnermittlung werden den drei genannten Gesichtspunkten
gerecht? Ungeeignet sind alle gut gemeinten , aber letztlich orientierungslosen
Bemühungen um "vollständige" Ermittlung des "wirklichen" Gewinns.
Da derartige jahrzehntelange Bemühungen in der Betriebswirtschaftslehre
und Finanzwissenschaft gescheitert sind, können sie auch in der Steuergesetzgebung
nicht gelingen. Am Ende solcher Bemühungen kann nur ein ebenso willkürliches
Sammelsurium von Besteuerungsregeln wie derzeit stehen. Da das Endziel
allen Wirtschaftens im Konsum besteht und der Einzelne nur durch Konsum
die Gesellschaft belastet, kann oberstes Ziel aller Einkommens- bzw. Gewinnermittlungsregeln
nur sein, eine möglichst gleichmäßige Belastung des Lebenskonsums
der Bürger sicherzustellen. Diese Folgerung ergibt sich aus der Tatsache,
daß die reale Last einer Steuer, an welcher Stelle, bei wem und
in welcher Form sie auch erhoben sein mag, stets bei natürlichen
Personen als staatlich erzwungener Konsumverzicht in Erscheinung tritt.
Somit läßt sich über eine konsumorientierte Ausgestaltung
der Bemessungsgrundlagen aller Steuern unmittelbar erreichen, daß
Anknüpfungspunkte und ökonomische Wirkung der Besteuerung übereinstimmen.
Die Besteuerung des Konsums bedeutet zugleich, daß die - Arbeitsplätze
sichernden und Wohlstandswachstum ermöglichenden - Investitionen
steuerlich unbelastet bleiben.
Es gibt genau zwei Methoden, um dieses Ziel zu erreichen: die Sparbereinigung
und die Zinsbereinigung. Beim Konzept der Sparbereinigung wird
vom Einkommen nur das versteuert, was nach Abzug der Ersparnis für
den laufenden Konsum ausgegeben werden soll. Dafür ist später
die Auflösung von Ersparnissen für Konsumzwecke steuerpflichtig.
An diesem System wird die Konsumorientierung der Besteuerung am einfachsten
verständlich. Aus erfassungstechnischen Gründen ist allerdings
die Zinsbereinigung des Einkommens häufig einfacher.
Beim Konzept der Zinsbereinigung hingegen wird statt der laufenden Ersparnis
die Verzinsung der in früheren Jahren gebildeten Ersparnisse steuerfrei
gestellt.
Das folgende Beispiel eines sparenden Arbeitnehmers zeigt, daß beide
Methoden einer konsumbasierten Besteuerung seinen aus heutigem Einkommen
(Lohn) finanzierten morgigen Konsum in gleicher Höhe nur einmal belasten.
Bei unterschiedlicher zeitlicher Verteilung der Steuerzahlung ist der
Konsum am Ende gleich. In dem Beispiel betrachten wir nur den Teil vom
gesamten Jahreslohn des Arbeitnehmers, den er für späteren Konsum
heute sparen möchte. Unterstellt sei weiterhin ein Zinssatz von 5%
und ein Steuersatz von 40%, der auf die Bemessungsgrundlage der jeweiligen
Einkommensteuer anzuwenden ist:
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1996 |
1997 |
|
Einkommen
für Sparzwecke |
Steuer
40% |
Ersparnis |
Zinsen
5% |
Sparkapital |
Steuer
40% |
für
Konsum
verfügbar |
Traditionelle
Einkommensteuer |
10.000 |
4.000 |
6.000 |
300 |
6.300 |
120 |
6.180 |
Sparbereinigte
Einkommensteuer |
10.000 |
- |
10.000 |
500 |
10.500 |
4.200 |
6.300 |
Zinsbereinigte
Einkommensteuer |
10.000 |
4.000 |
6.000 |
300 |
6.300 |
- |
6.300 |
Bei der sparbereinigten
Einkommensteuer bleibt die heutige Ersparnis völlig steuerfrei.
Beim Entsparen für Konsumzwecke ist dann der in Zukunft aus heutiger
Ersparnis und morgigen Zinsen gebildete Konsumfond (10.500 DM) zu versteuern.
Bei einer zinsbereinigten Einkommensteuer wird das Arbeitseinkommen
heute voll versteuert. Damit kann der Arbeitnehmer weniger sparen (6.000
DM statt 10.000 DM); und deshalb sinkt auch sein Zinseinkommen von 500
DM auf 300 DM. Diese einmalige Belastung des Arbeits- und des Zinseinkommens
bewirkt letztlich, daß auch der potentielle Zukunftskonsum (10.500
DM) nur einer einmaligen Belastung von 40% unterliegt. Dies führt
auch zur Gleichbehandlung zwischen heutigen und morgigen Konsumenten.
Würde der Arbeitnehmer den Betrag von 6.000 DM nicht sparen, sondern
in 1996 sofort konsumieren, wäre dieser Konsum auf Basis 1997 genau
6.000×1,05=6.300 DM wert. Diesen Konsum realisiert auch derjenige,
der sich im Rahmen einer konsumorientierten Einkommensbesteuerung für
das Sparen und den morgigen Konsum entscheidet. Demgegenüber führt
die traditionelle Einkommensteuer durch die gesonderte Besteuerung
der Zinsen zu einer zusätzlichen Belastung in Höhe von 120
DM. Der Lebenskonsum des sparenden Bürgers wird durch die Zinssteuer
also zweifach belastet. Daher ist seit jeher in der Bevölkerung
der Widerstand gegen die Zinsbesteuerung groß gewesen. Sie führt
auch zu ungerechten Steuerbelastungen. Wer sein Einkommen sofort konsumiert,
trägt geringere Lasten als derjenige, der spart. Damit kommt es
zu einer steuerlichen Bestrafung aller jener Arbeitnehmer oder selbständig
Erwerbstätigen, die mit ihrer Ersparnisbildung einen wichtigen
Beitrag zur künftigen Wohlstandssteigerung für alle Gesellschaftsmitglieder
leisten.
Die traditionelle Vorstellung bei der Einkommensbesteuerung betrachtet
Arbeits- und Zinseinkommen als gleichwertig. Tatsächlich entstehen
aber diese Kapitaleinkommen allein dadurch, daß aus versteuertem
Einkommen gespart wurde. Wenn dann aber zusätzlich noch die marktüblichen
Erträge aus Ersparnissen besteuert werden, ziehen viele Bürger
daraus ihre Konsequenzen: Sie sparen weniger oder bringen ihr Sparkapital
ins Ausland. Der hiermit verbundene Rückgang der volkswirtschaftlich
notwendigen Kapitalbildung im Inland trifft zugleich die für die
Schaffung von Arbeitsplätzen so wichtigen Investitionen. Die traditionelle
Einkommensteuer ist also ein Irrweg; sie ist für die aufgezeigten
Probleme mitverantwortlich und kann sie niemals lösen.
Für die somit erforderliche Wahl zwischen der sparbereinigten und
der zinsbereinigten Methode der Einkommens- und Gewinnbesteuerung sind
hauptsächlich administrative Aspekte von Bedeutung. Der Übergang
zu einer durchgängig sparbereinigten Einkommensteuer würde
eine vollkommene Umgestaltung des derzeitigen Kontrollsystems zur Durchsetzung
des staatlichen Steueranspruchs erfordern; insbesondere wären die
privaten Ersparnisse lückenlos zu überwachen. Demgegenüber
läßt sich eine zinsbereinigte Einkommen- und Gewinnsteuer
administrativ höchst einfach wie folgt umsetzen:
- Bei der Besteuerung
des Unternehmensgewinnes müßte die bisherige Steuerbemessungsgrundlage
lediglich um eine Sonderbetriebsausgabe in Höhe einer standardisierten
Verzinsung des bilanzierten Eigenkapitals gekürzt werden.
- Im Privatvermögen
kann aus Vereinfachungsgründen auf die Besteuerung von Zinsen
und Dividenden generell verzichtet werden.
- Lebensversicherungen
sollten aus versteuertem Einkommen angespart werden, d.h. Prämienzahlungen
sind nicht mehr abzugsfähig. Die ausgezahlten Lebensversicherungen
sind dann einschließlich der ausgeschütteten Gewinnanteile
gemäß dem Konzept der Zinsbereinigung wie bisher steuerfrei.
Die Versicherungsunternehmen haben den zinsbereinigten Gewinn zu versteuern.
- Die Sparbereinigung bietet
eine ideale Lösung für eine faire Besteuerung der Renten.
Praktiziert und akzeptiert wird diese Art der Besteuerung bereits
bei den Beamtenpensionen. Hier werden die Auszahlungen an den Pensionär
voll versteuert, während der aktive Beamte zuvor seine "Einzahlungen"
(als interne Verrechnung in den staatlichen Pensionsfonds) steuerlich
vollständig absetzen kann. Die Forderung nach gleichmäßiger
Besteuerung gebietet es aber, bei den Renten aus der gesetzlichen
und privaten Rentenversicherung analog vorzugehen:
Geleistete Beiträge müssen voll abzugsfähig sein, alle
später ausgezahlten Renten sind dann voll zu versteuern. Bei allen
Rentnern bleibt somit auch der dem Grundfreibetrag (heute 12.000) entsprechende
Teil der Rente steuerfrei.
Mit einer konsumorientierten
Steuerreform dieser Art wird folgendes erreicht:
- Die Kapital- und Steuerflucht
einschließlich der ungewollten Subventionierung ausländischer
Finanzplätze hört auf und im Inland entstehen über
mehr Investitionen mehr Arbeitsplätze.
- Das Steuerchaos im Bereich
der Altersvorsorge wird beseitigt; die private, eigenverantwortliche
Altersvorsorge wird steuerlich nicht mehr bestraft und deshalb zunehmen.
- Sondervergünstigungen
zur Förderungen der Vermögensbildung und der Investitionstätigkeit
können ersatzlos gestrichen werden, so daß Transparenz
und Akzeptanz des Steuersystems auf ein bisher nicht erreichtes Niveau
steigen.
Die allmähliche Einführung
der Zins- und Sparbereinigung hätte nur geringe Steuereinnahmeausfälle
zur Folge, die sich durch die Abschaffung systemwidriger Vergünstigungen
und die mit dem Wachstumsschub verbundene Ausweitung der Bemessungsgrundlage
fast aller Steuern nahezu gegenfinanzieren lassen.
FAZIT:
Das Durcheinander bei der
Besteuerung der Unternehmensgewinne und Kapitaleinkommen kann nur durch
einen systematischen Neubeginn beseitigt werden. Der Änderungsbedarf
hierfür ist allerdings weitaus geringer als derjenige für
eine vermeintliche Beseitigung aller Ausnahmen. Dies liegt daran, daß
die bisherige Einkommensteuer schon zahlreiche konsumorientierte Elemente
enthält, die lediglich einer Systematik anzupassen und zu vervollständigen
sind. Dem von uns zur praktischen Reife entwickelten Konzept einer konsumbasierten
Besteuerung entsprechend müssen unbelastet bleiben:
- ein persönliches
Einkommen in Höhe des Grundfreibetrages der Familie,
- bei Unternehmen ein Gewinn
in Höhe einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals
sowie
- persönliche Kapitaleinkommen
(Zinsen aus Wertpapieren und Lebensversicherungen, Dividenden etc.)
Damit wäre neben einem
Konsumexistenzminimum auch das Kapitalexistenzminimum in Höhe des
Marktzinses bei allen Formen der Kapitalanlage vor Steuerbelastung geschützt.
Da der Fiskus bisher ohnehin das Vorsorgesparen punktuell begünstigt
hat und sich bis zur Einführung des Zinsabschlags bei der Durchsetzung
seines Anspruches auf Besteuerung der Zinsen - volkswirtschaftlich wohltuend
- zurückhielt, wird diese jahrzehntelange Besteuerungspraxis nun
durch eine theoretische Konzeption bestätigt.
Allerdings gebieten es marktwirtschaftliche
Effizienz und Fairneß, daß zukünftig auf eine besondere
steuerliche Privilegierung bestimmter Kapitalanlageformen verzichtet
wird; der allgemeine Sparerfreibetrag bei den Einkünften
aus Kapitalvermögen ist im Rahmen einer konsumorientierten Besteuerung
jedoch bereits systemkonform und deshalb keine streichfähige
Vergünstigung. Ganz im Gegenteil, man sollte ihn schrittweise
erhöhen, um schließlich eine vollständige Freistellung
von Kapitaleinkommen zu erreichen.
Soweit die Gewinnanteile der Lebensversicherungen einer marktüblichen
Verzinsung des eingezahlten Beitragskapitals entsprechen, muß
ihre Steuerfreiheit erhalten bleiben. Auch hier darf deshalb
nicht nach der Rasenmähermethode systemwidrig besteuert werden.
Die Vorschläge des CDU-Politikers Uldall und des bayerischen Finanzministers
Huber, den Sparerfreibetrag ganz zu streichen sowie die Gewinnanteile
auf Lebensversicherungen voll zu besteuern, sind deshalb ein Rückschritt
und kein Fortschritt; mit ihrer Realisierung würde das Sparen auch
kleiner Einkommensbezieher und die eigenverantwortliche Altersvorsorge
steuerlich bestraft werden. Als einen Fall wahrhaft fiskalischen Raubrittertums
moderner Prägung muß man das auf dem CDU-Bundesparteitag
vom 20.-22. Oktober 1996 beschlossene Ziel einer vollständigen
Versteuerung aller Gewinne aus der Veräußerung auch privat
gehaltener Unternehmensbeteiligungen betrachten. Die zukünftigen
Erträge eines aus gesparten und in Aktien angelegten Arbeitseinkommens
unterlägen dann ohne jegliche Inflationsbereinigung einer steuerlichen
Vierfachbelastung - zuerst Ertragsminderung durch Lohnsteuerbelastung
des Sparkapitals, dann Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbelastung
der Investitionserträge auf der Unternehmensebene und schließlich
die Belastung durch die Veräußerungsgewinnsteuer beim sparenden
Arbeitnehmer.
Die Bundesregierung hat sich mit ihrem in das Gesetzgebungsverfahren
bereits eingebrachten Steuerreformvorhaben entsprechend dem Reformvorschlag
der Waigel-Kommission offensichtlich am Konzept der "umfassenden" Einkommensbesteuerung
orientiert und damit die Mehrfachbelastung des Sparens und Investierens
zum Leitbild erkoren. Wie anders sollte man die geplanten Maßnahmen
einer Halbierung des Sparerfreibetrags, einer Besteuerung von Zinsen
aus Kapitallebensversicherungen, einer netto höheren Belastung
marktüblicher Investitionsrenditen sowie einer Ausweitung der Fälle
einer Besteuerung von Kapitalgewinnen aus der Veräußerung
von Unternehmensbeteiligungen verstehen.
Es ist zu befürchten, daß in den nächsten Jahren noch
weitere Steueränderungen geplant werden, um die Diskriminierung
des Sparers und Investors "umfassend" zu verwirklichen. Die früher
hoch gelobte und jetzt als verfehlt betrachtete steuerliche Lenkungspolitik
wird dann durch eine mehr systematische Marktschädigung auf breiter
Grundlage ersetzt.
Falls die gegenwärtige Entwicklung in Richtung einer erhöhten
Besteuerung der Kapitaleinkommen nicht rechtzeitig gestoppt wird, ist
Gefahr im Verzug. Die Bürger werden sich des Zugriffs auf ihre
Ersparnisse zu erwehren wissen. Gleichgültig, ob die Bürger
in den Konsum oder ins Ausland flüchten: Der Fiskus wird in jedem
Fall leer ausgehen und deshalb mit leeren Kassen dastehen, wenn ihm
vermögenslose Bürger im Alter zur Last fallen. Mit der steuerlichen
Bestrafung des Sparers werden auch unternehmerische Investitionen beeinträchtigt
und damit Arbeitsplätze vernichtet.
Wir müssen uns deshalb der steuerlichen Belastung der Kapitalbildung
entschieden in den Weg stellen.
Eckpunkte
einer Reform der Bemessungsgrundlagen
| Zu
versteuernde Einkünfte/Gewinne nach bestehendem Steuerrecht |
Besteuerung
nach reformiertem Steuerrecht |
| 1. |
Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit |
1. |
Einkunftsermittlung
wie bisher, aber Schließung von Besteuerungslücken (Besteuerung
von Lohnersatzleistungen und Wegfall anderer Befreiungen gemäß
§ 3 ESTG) |
| 2. |
Einkünfte
aus unternehmerischen Tätigkeiten (Einkünfte aus Gewerbebetrieb
und selbständiger Arbeit, körperschaftsteuerpflichtige
Gewinne, Gewerbeertrag) |
2. |
- Wegfall
der Gewerbeertragsteuer
- Alle unternehmerischen
Einkünfte werden zusammengefaßt und nach dem Konzept
der Zinsbereinigung prinzipiell gleichbehandelt
- Anknüpfungspunkt
bleibt die Steuerbilanz
- Abzugsfähigkeit
einer marktüblichen Verzinsung des in der Steuerbilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals vom herkömmlichen Steuerbilanzgewinn;
dadurch werden Bilanzierungs- und Bewertungsfragen praktisch
bedeutungslos
|
| 3. |
Einkünfte
aus Kapitalvermögen |
3. |
- Rund 80%
aller Kapitaleinkommensbezieher sind durch den heutigen Sparerfreibetrag
bereits freigestellt. Nach dem Konzept der Zinsbereinigung entfällt
diese Einkunftsart vollständig, um eine nochmalige Belastung
der Erträge aus bereits versteuerten Ersparnissen zu verhindern
|
| 4. |
Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung |
4. |
- Konsumgutlösung
bei selbstgenutzten Immobilien
- Erträge
aus sonstigen Immobilien (einschließlich Veräußerungsgewinne)
werden im Prinzip den Regeln der Unternehmensbesteuerung (siehe
2.) unterworfen und damit zinsbereinigt besteuert
|
| 5. |
Einkünfte
in Verbindung mit der Altersvorsorge:
- Beamtenpensionen
- Betriebliche
Pensionen
- Renten
aus gesetzlichen oder privaten Rentenversicherungen
- Auszahlungen
privat abgeschlossener Lebensversicherungen
|
5. |
- Wie bisher
sparbereinigt
- Wie bisher
sparbereinigt
- Volle
Abzugsfähigkeit der Beiträge und volle Steuerpflicht
der Rentenzahlungen nach dem Konzept der Sparbereinigung
- Bei
den Versicherungsunternehmen:
- volle
Einbeziehung der Gewinnanteile in die Besteuerung des zinsbereinigten
Unternehmensgewinns
- Bei
den Versicherten:
- keine
Abzugsfähigkeit der Beiträge und keine Versteuerung
der Auszahlungen entsprechend dem Konzept der Zinsbereinigung
|
| 6. |
Einkünfte
aus Land- und Forstwirtschaft |
6. |
Eingliederung
in die Unternehmensbesteuerung (siehe 2.) oder Optionsrecht für
eine Pauschalierung |
| 7. |
Sonstige
Einkünfte |
7. |
Systemgerechte
Zuordnung zu den anderen Einkünften |
Adressen
der Autoren dieses Beitrages
Prof. Dr. Manfred
Rose
Lehrstuhl für Finanzwissenschaft,
Universität Heidelberg
Grabengasse 14
D-69117 Heidelberg
Tel. : 06221/542953
FAX : 06221/543154
E-mail :rose@steuersystem.de
Prof. Dr. Franz
W. Wagner
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und
Wirtschaftsprüfung, Universität Tübingen
Mohlstr. 36
D-72074 Tübingen
Tel. : 07071/2972574
FAX : 07071/295601
Prof. Dr. Ekkehard
Wenger
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere
Bank- und Kreditwirtschaft, Universität Würzburg
Sanderring 2
D-97070 Würzburg
Tel.: 0931/312934
FAX : 0931/59643
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